Gewässer, auf die sich die Erlaubnis erstreckt:
Brillensee
Industriesee
Zugelassene Fanggeräte:
Drei Handangeln, eine Senke
Es muss ein Landenetz mitgeführt werden
Zugelassene Wasserfahrzeuge:
Keine
Köder:
Es dürfen alle natürlichen und künstlichen Köder verwandt werden, soweit sie nicht nachfolgenden Einschränkungen unterliegen.
• Frösche und Warmblüter
• lebende Fische
• Edelfische
• sowie bedrohte Arten. Beim Fang eines geschützten Fisches ist dieser sofort vom Haken zu lösen bzw. bei einem zu tief sitzenden Haken die Schnur abzuschneiden und das Tier schonend zurückzusetzen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen unverändert.
Fangbeschränkungen:
Der Vorstand hat aufgrund von §4 Abs.1 der Gewässerordnung in Abänderung der §§3 und 4 der Binnenfischereiverordnung folgende Auflagen
für die Vereinsgewässer beschlossen:
Mindestfangmaße und Schonzeiten:
Aal 35 cm keine
Hecht 60 cm 01.01. bis 30.04.
Karpfen 40 cm keine
Forelle 30 cm keine
Schleie 30 cm keine
Zander 45 cm 01.01. bis 30.04.
Wels keine keine
Vom 01.01 bis 30.04 ist das Angeln mit künstlichen Ködern & Köderfischen verboten!
Fangbegrenzung pro Tag:
Es dürfen insgesamt nur zwei der folgenden Fischarten entnommen werden:
Forelle.
Fangliste:
Jeder Fischereierlaubnisschein-Inhaber hat die Fangliste gewissenhaft und genau zu führen. Bis zum angesetzten Termin des folgenden Jahres ist die Liste, auch ohne Eintrag, bei dem
1. oder 2. Gewässerwart abzugeben.